Kunstvereine werden immaterielles Weltkulturerbe
März 2021: Pressemeldung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Kunstvereine – ADKV
Die „Idee und Praxis der Kunstvereine“ wurde mit der Entscheidung der Kultusministerkonferrenz am 19.03.2021 in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der Deutschen UNESCO-Kommission aufgenommen. Als Immaterielles Kulturebe werden lebendige kulturelle Ausdrucksformen bezeichnet. Sie sollen von den jeweiligen Gemeinschaften mit Unterstützung der Staaten und der UNESCO erhalten werden. Das Bundesweite Verzeichnis ist eine Bestandsaufnahme der kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland.
Das für die Auswahl zuständige Expertenkomitee der Deutschen UNESCO Kommission würdigt in seiner Begründung die wichtige gemeinwohlorientierte Trägerfunktion der Kunstvereine in der praktischen Vermittlung ästhetisch-kultureller Bildung. Ihre Vielfalt trägt maßgeblich zur Kulurlandschaft bei. Als urbane und moderne Akteure der Vernetzung nehmen sie an Diskursen zeitgenössischer Kunst teil und treiben diese an. Dabei pflegen sie ein Demokratieverständnis, das für den Erhalt eines lebendigen und vielfältigen Kulturerbes wichtig ist. Die ersten Kunstvereine wurden zwischen 1792 und 1840 vom aufstrebenden Bürgertum gegründet, das die Herrschaft über die bildende Kunst und deren Vermittlung nicht länger dem Klerus und dem Adel überlassen wollte. Heute sind in der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Kunstvereine (ADKV) im deutschsprachigen Raum rund dreihundert Kunstvereine organisiert.